Radwege – wie sie nicht sein sollten!

Ja gewiß, eigentlich sollten Radwege gar nicht sein, weil der beste und sicherste Platz für einen Radfahrer ist und bleibt, trotz aller gegenteiliger Auto­lobby­isten­pro­pa­gan­da, die Fahrbahn. Aber das ist jetzt nicht das Thema, denn hier und jetzt geht es um die Frage, ob denn die radwegplanenden Verkehrsbehörden sich wenigstens an ihre eigenen Vorschriften halten, und wir werden sehen, das tun sie nicht.

Die Frau befuhr ord­nungs­wi­drig den Radweg auf der linken Seite, also gegen die Fahr­trich­tung. Bei dem Versuch, einem ent­ge­gen­kom­men­den Radfahrer auf dem nur 75 cm schmalen Radweg auszuweichen, rutschte sie über die Bordstein­kante ab und stürtze auf die Fahrbahn, wo sie von einem LKW überfahren wurde. Die Frau war auf der Stelle tot.

Grundsätzlich dürfen Verkehrsbehörden Radwege planen und bauen wie es ihnen beliebt, aber wollen sie auch die Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht (mit Zeichen 237, 240 oder 241) anordnen, dann müßten diese Radwege diversen Mindestanforderungen entsprechen. Zu diesen Anforderungen gehört erstens, daß der Radweg im Sinne von § 45 (9) überhaupt notwendig ist (der Radfahrer muß auf dem Radweg nachweislich wesentlich sicherer fahren können als auf der Fahrbahn), und er muß zweitens baulich angelegt sein, wofür es übrigens Vorschriften gibt.

Mit der Sicherheit auf dem Radweg ist es ohnehin nicht weit her, aber das Thema habe ich in dem Artikel Radweg-Sicher.html bereits behandelt, mit dem Ergebnis, daß man Radwege am besten ignoriert. Hier geht es nun um die Sauerei beim Radwegbau, denn zwischen dem, wie ein Radweg ordentlicherweise (im Sinne der Bau- und Verwaltungsvorschriften) aussehen sollte, und dem, wie die Dinger da draußen in der Realität tatsächlich sind, gibt es praktisch keine Übereinstimmung. Ich schätze grob fahrlässig, also ganz privat und völlig unver­bind­lich, daß zwei von drei Radwegen nicht die Voraussetzungen für die Radweg­benutzungs­pflicht erfüllen, gleichwohl aber von der jeweiligen Verkehrsbehörde als Radweg beschildert werden und damit also als benutzungspflichtig ausgezeichnet sind.

Und das ist sogar noch freundich geschätzt! Da sind nämlich prophylaktisch auch die Radwege im Geiste mitgezählt, die ich noch gar nicht gesehen habe, denn bei den mir bisher bekannten sind das mitnichten nur diese zwei von jeweils dreien, sondern ausnahmslos alle!

Für den Kraftverkehr ist immer Geld da, aber …

… aber am Radweg wird gespart auf deuwelkommraus. Es wird ungeeignetes Material verwendet, es wird lieblos geplant und eilig zusammengehämmert, es wird im Sommer kein Unrat und im Winter kein Schnee geräumt und wenn das Ding mal kaputt ist, dann wird entweder gar nicht oder nur unzureichend ausgebessert. Alles in allem ist der Radweg also ein drittklassiger Verkehrsweg, der nur einen Sinn hat: die Radfahrer sollen einfach nur verschwinden, damit Automobilisten mehr Platz zum hemmungslosen gasgeben haben.

Aber halten wir mal für einen Moment ein mit dieser Kritik ein und fragen wir uns statt dessen, wie sollte so ein Radweg denn idealerweise aussehen, damit dieser akzepabel (will heißen, befahrbar) ist?

  1. Radweg zugeparkt Er sollte ausreichend breit sein! Er solle auf gar keinen Fall weniger als 1,5m für die einfache Fahrtrichtung messen. Radwege die in beiden Richtungen befahren werden, sollten nicht weniger als 2,0m breit sein. Und diese Maße sollten bitte nicht incl. seitlicher Schutzräume (Beamtenluft!), sondern tatsächlich unten am Boden von einem Rand bis zum anderen Rand gemessen werden.
  2. Er sollte eine feste und ebene Fahrbahndecke haben, ähnlich der Fahrbahn für Autos, vorzugsweise also Asphalt. Er soll stets sauber und frei von Fremdörpern (zum Beispiel Glas, Mülleimer oder Autos) gehalten werden und im Winter ist zu räumen, ggf. auch zu streuen, geradeso wie auf der Fahrbahn.
  3. Radwege die für die linksseitige Benutzung freigegeben sind (so steht es im Gesetz, was immer das auch heißen soll), sollte es am besten gar nicht geben. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, aber offensichtlich scheinen Radfahrer von dieser Regel entbunden zu sein, oder was? Wie auch immer, das Befahren eines linksseitigen Radweges (nämlich in Gegenrichtung!) ist ca. viermal so gefärlich wie das Fahren auf einem rechtsseitigen Radweg und zwölfmal gefährlicher als das Fahren auf der Fahrbahn.
  4. kein Zeichen 241 Wenn man schon Radwege baut, dann sollten die auch exklussiv dem Radverkehr gewidmet sein! Es ist eine leidige und auch gefährliche Unsitte, solche Wege zur gemeinsamen Benutzungen durch Radfahrer und Fußgänger freizugeben. Diese gemeinsamen Rad- und Gehwege, die überall dort angelegt werden wo für die Anlage eines ordentlichen Radweges gar kein Platz ist, sind eine Zumutung für den Radfahrer und eine tödliche Gefahr für Passanten, besonders für Kleinkinder und Senioren.
  5. Damit der Radweg von den Fußgängern überhaupt ernstgenommen wird, sollte er deutlich vom Gehweg abgegrenzt sein. Die Radwegdecke sollte folglich zum Gehweg etwas abgesenkt sein, also auf einer Ebene zwischen Gehweg und Fahrbahn liegen. Außerden sei zwischen Radweg und Gehweg eine steinerne Begrenzung anzulegen, ähnlich einer kleinen Bordsteinkante. Wo dies nicht möglich ist, oder beim Bau unterlassen wurde, ist der Radweg von Gehweg durch eine 25cm breite weiße Trennlinie (Zeichen 295 nach StVO) abzugrenzen.
  6. Es dürfen sich keine Objekte zwischen Radweg und Fahrbahn befinden, also weder Gitter noch Ketten, weder Bäume, Büsche oder sonstiges Grünzeug, und vor allem keine parkenden Autos. Alles was die Sicht zwischen Radweg und Fahrbahn beeinträchtigen kann, gereicht dem Radfahrer zur Gefahr und hat darum dort nichts zu suchen.
  7. Ja-jaa, das alles kostet ja sooo viel Geld, ich weiß! Aber wenn die Verwaltung kein Geld hat, dann sollte sie besser gar keine Radwege bauen, anstatt uns mit schlechten Radwegen zu quälen!

    Und er sollte ausnahmslos alle sechs der oben genannten Aspekte erfüllen – denn wird auch nur einer verletzt, dann ist der Radweg unzumutbar, ggf, sogar unbefahrbar.

Aber wo findet man solche Radwege? Ich kenne (hier in Mannheim und um Mannheim herum) keinen, der nicht mindestens einen Fehler hat und darum von mir, selbst auf die Gefahr eines Knöllchens, gemieden wird. Oder dumm gesagt: zeig mir Deinen perfekten Radweg, und ich zeige Dir welche Fehler Du übersehen hast.

Radwege sind fast immer zu schmal

schmaler Radweg

Also wenn das Ding da die geset­zlich vor­ge­schri­ebe­ne Min­dest­brei­te von 1,5 m hat, dann muß der Leit­pfosten links dane­ben ganz be­stimmt zwei­ein­halb Meter hoch.

Die Sauerei am Radwegbau fängt schon damit an, daß die meisten Radwege unzuläsig schmal sind. Theoretisch sollte ein Radweg mindestens so breit sein, daß ein schneller Radfahrer mit genügend Sicherheitsabstand einen langsameren Rasfahrer überholen kann. na gut, dann rechnen wir mal:

Ein ordinäres Straßenfahrrad hat, wenn es keine besonders breite Sonderbauart ist, von Lenkerspitze bis Lenkerspitze eine Breite von ungefähr 50 Zentimeter. Diese breite brauchen wir wie gesagt zweimal, plus Luft zur Sicherheit, damit der schnellere sicher und berührungsfrei am langsamen Radfahrer passieren kann. Summa summarum sollte ein Radweg mit der Bestimmung zur Benutzung in einer Fahrtrichtung also nicht weniger als 1,50 m breit sein.

Wie schön, daß das auch der Gesetzgeber weiß, denn diese 1,50 m sind tatsächich die vorgeschriebene Mindestbeite für einfache Radwege (2,00 m ist die Sollbreite, 1,50 m ist das vorgeschriebene Minimum). Aber leider ist der Gesetzgeber nicht konsequent, denn er läßt Ausnahmen zu, was in der Realität da draußen aber leider dazu geführt hat, daß die Ausnahme zum Regelfall wird und wir Radfahrer, mit Verlaub, die Arschlöcher der Verkehrsplanung sind.

So darf der Radweg zum Beispiel an Engstellen für eine kurze Strecke bis zu 1,00 m schmal sein, doch was so eine kurze Strecke ist, das scheint im Ermessen der jeweiligen Planungsbehörde zu liegen. In der Praxis hat das dazu geführt, daß ganze Radwegnetze nicht mehr als 1,00 m breit sind, was eigentich nicht sein sollte. Und dennoch ist das kaum zu beanstanden, weil übergeordnete Behörden sich einen feuchten Kehrricht darum kümmern, was die untergeordneten Behörden vor Ort anrichten.

Weiterhin fällt auf, daß im Text der Verwaltungsvorschrift zur StVO die Breite der Radwege stets einschließlich seitlicher Sicherheitsräume angegeben wird, so daß die unten am Weg tatsächich gemessene Breite bis zu 50 cm weniger betragen darf als im Gesetz vorgeschriebe. Dumm gesagt, wenn man sich stets an den Mindestmaßen orientiert und alle Ausnahmen großzügigst ausschöpft, dann könnte das schmale Handtuh auf dem Photo oben rechts ausreichend breit sein im Sinne der Verwaltungsvorschrift, doch wie man darauf tatsächlich radfahren soll, das weiß der Geier.

Radwege haben fast immer eine viel zu schlechte Fahrbahndecke

schlechter Belag

Aber die Radwege sind nicht nur viel zu schmal, sie sind überdies auch ganz miseabel. Auf dem Vorgabezettel steht, daß die Fahrbahndecke auf den Radwegen eine ähnliche Qualität haben soll wie die Fahrbahndecke auf der Fahrbahn für die Autos, vorzugsweise also topfebener Asphalt. Die Realität sieht anders aus! Wenn überhaupt Asphalt verlegt wird, dann ist der brüchig und wellig, sowie an zahlreichen Stellen sogar echt aufgebrochen (siehe Photo). Mit Verlaub, das sind keine Radwege, sondern Mauntainbike-Teststrecken! Denn um hier gefahrlos passieren zu können sind extrabreite Reifen erforderlich, sowie ein vollgefederter Rahmen, für Sport- und Rennradfahrer sind solche Schrottpisten nahezu unbefahrbar.

Rote Rumpesteine sind auch keine Lösung!

Bei Neubauradwegen, oder wenn ein Radweg doch mal saniert wird, verzichten die Verkehrsbehörden üblicherweise auf den Asphalt, man legt man rotes Pflaster stattdessen. Die Verkehrsbeamten, die dienstwagenberechtigt sind und darum selbst nie genötigt sind darauf zu fahren, halten diese Steine für ausreichend, aber Messungen der Universität der Bundeswehr zu München lehren uns was anderes:

Erschütterungen auf Pflaster

Gepflastert

Gemessen wurden die Erschütterungen am Vorder- und Hinterrad, einaml auf einer Asphaltdecke und einmal auf Pflaster. Und der Unterschied ist deutlich! Die Spitzenwerte der Stöße, die da über den Lenker an die Hände des Radfahrers übertragen werden, sind durchaus geeignet, bei dauerhafter Belastung (also im Laufe der Jahre) die Handgelenke zu schädigen. Und das heißt, was die Verkehrsplaner für einen ausreichend guten Radweg halten, könnte möglicherweise schon Körperverletzung sein!

Und zum Zwecke der Radverkehrsförderung taugen sie auch nicht

Rad weg durch Radweg

Zitat aus einer NS-Propagandaschrift anläßlich der Olympischen Spiele zu Berlin: Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.

Es ist also genau umgekehrt – es soll gar nicht der Radfahrer vor dem Kraftverkehr, sondern der Kraftfahrer vor dem Radfahrer geschützt werden!

Zynischerweise waren ausgerechnet die Nazis noch die einzigen, die ehrlich zu uns Radfahrern waren, denn als sie anno 1936 die totale Radwegbenutzungspflicht erfanden, da gaben die wenigstens noch unumwunden zu, daß damit der Kraftverkehr gefördert werden sollte und daß ihnen die Sicherheit der Radfahrer dabei scheißegal gewesen ist.

Die Mär vom sicheren Radweg ist erst nach dem Krieg erfunden worden, nämlich weil man nach dem Ende der Diktatur Radwege nicht mehr einfach nur anordnen konnte, sondern auch begründen mußte. Tatsächlich aber stand der Radwegbau in den 50er und 60er Jahren im Kontext zur autofreundlichen Stadt, die man in kontinuierlicher Fortsetzung der vorherigen NS-Politik errichten wollte. Und das heißt, es hat sich von 1936 bis heute im Prinzip gar nichts geändert, außer daß wir jetzt auch noch belogen werden.

Neue Erkenntnisse, dennoch nix gelernt

Mittlerweile erkennt man wohl, daß die autofreundliche Stadt ein Irrtum gewesen ist, denn stets kam eine menschenfeindliche Stadt dabei heraus. Auch läßt es sich nicht länger ignorieren, daß uns in einigen Jahrzehnten das Öl knapp und (eben darum!) teuer werden wird, weswegen das Automobil mit dem konventionellem Otto- oder Dieselmotor definitiv ein Auslaufmodell ist, mal ganz abgesehen davon, daß uns von dem vielen CO2, das wir unablässig in die Luft blasen, ohnehin bald das Wasser im Arsch kochen wird. Und allmählich ahnt man auch, daß das kraftstoffrei angetriebene Fahrad ein Teil der Lösung für unsere Umweltprobleme ist und will es nun fördern, wie schön. Aber ach, alles was den amtlichen Förderern des Radverkehrs zu diesem Thema einfällt, sind noch mehr Radwege, aber wie soll das gehen?

Radwege sind seit nunmehr 70 Jahren stets dafür dagewesen, das Fahrrad aus dem Verkehr zu entfernen, und nun soll es auf einmal dem Radverkehr förderlich sein? Wie kann man denn etwas fördern, wenn man in Wirklichkeit doch nur Behinderung und Verdrängung kontinuiert?

Radweg-Ende

Gewiß, nicht jeder von uns ist ein Rennradprofi à la Erik Zabel, der über mehrere Stunden hinweg ein Tempo 50 treten kann, aber so 25 bis 35, das schafft auch ein Amatuer, manchmal schaffe das sogar ich. Halten wir also mal fest: ein Radweg müßte, wenn er denn tatsächlich eine Fördermaßnahme für den Radverkehr sein soll, für Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h ausgelegt sein, ist er aber nicht. Unter vorgehaltener Hand hat mir mal einer unserer städtischen Beamten verraten, daß sie Radwege üblicherweise für Geschwindigkeiten bis max. 17 km/h planen, aber auf den meisten Radwegen die ich kenne, ist selbst das schon zu schnell. Nach meiner persönlichen Erfahrung kommt man auf einem Radweg nur halb so schnell voran als auf der Fahrbahn, nie und nimmer kann das also den Radverkehr fördern.

Ein praktisches Beispiel:

Ich bin im Sommer 2006 mit meinem Fahrrad von hier (Mannheim) nach Karlsruhe gefahren. Nach meinem Tacho habe ich dabei eine Strecke von 80 km in vier Stunden zurückgelegt, macht nach Adam Riese einen Schnitt von 20 km/h. Nach meiner eigenen Erfahrung muß man dauerhaft ca. 50% schneller treten können als man Schnitt fährt, also muß man mindestens 30 km/h fahren können, kurzzeitig auch etwas mehr, wenn man auf einen 20er Schnitt kommen will. Wie im vorigen Absatz schon geschrieben, ist das auf einem Radweg absolut unmögich. Selbst wenn ich ausschließlich gute Radwege erwischte (gibt es die überhaupt?), wo man durchgehend 15 km/h fahren kann, käme ich bestenfalls auf einen 8er Schnitt. Die folge wäre, ich bräuchte für die Strecke von Mannheim nach Karlsruhe nicht vier, sondern zehn Stunden, will heißen, ich würde gar nicht erst bis nach Karlsruhe fahren, weil mir nämlich die Zeit fehlte, noch am selben Tag abends wieder nach Hause zu fahren.

Und so stellen sich unsere Verkehrseggsperten die Radverkehrsförderung vor? Also nix für ungut, aber irgendwie haben die doch nicht mehr alle Tassen im Schrank! Wenn man den Radverkehr wirklich fördern will, dann muß man nicht neue Radwege bauen, sondern Hindernisse aus dem Weg räumen! Oder dumm gesagt: wer beschleunigen will, der muß die Bremsen lösen, und nicht anziehen.

Zusammenfassung

Eine »Autobahn« für Radfahrer

Nach diesem Radweg muß man gar nicht erst suchen, den gibt es hierzulande nicht!

Radwege sind ganz im Gegensatz zur offiziellen Propaganda zumeist unsicher, oftmals auch echt gefährlich (radweg-sicher.html), fast immer aber sind sie entbehrlich. Und schaut man sich die Substanz der real existierenden Radwege an, dann möchte man sich wundern, daß es überhaupt noch Leute gibt, die darauf auch noch fahren, und wie viele das sind. Wenn die Radwege wenigstens so wären wie sie von Amtswegen eigentlich sein sollten, dann könnte man das noch verstehen, aber so paßt das überhaupt nicht zusammen. Aber 70 Jahre Indoktrination (Gehirnwäsche!) durch eine übermächtige Auto-Lobby haben wohl ihre Wirkung nicht verfehlt. Das Dogma, daß man Radweg fährt, ist im Laufe der Jahrzehnte derart immanent geworden, daß man ganz vergessen hat darüber auch mal nachzudenken. Man akzeptiert dieses Dogma ungefragt, just so als ob es ein unumstößliches göttliches Gebot sei, dabei war es in Wirklichkeit doch nur die perverse Idee eines wahnsinnigen Führers.

Allerdings soll es durchaus auch gute Radwege geben, nur nicht hier bei uns! Das Bild rechts zeigt eine Radverkehrsanlage, die man als vorbildgebend bezeichnen kann. Aber wie der geschlossene Kettenkasten an dem Fahrardsymbol auf dem blauen Schild zeigt, ist das definitiv nicht das Zeichen 237 aus der deutschen StVO, denn wir befinden uns hier offensichtlich in den Niederlanden.

Ein Appell an die verantwortlichen:

Ihr Politiker und Beamte (mit Dienstwagenberechtigung!) wollt, daß wir auf Euren (ja, auf euren!) Radwegen auch noch fahren? Dann baut die Dinger gefälligst so, daß man darauf auch tatsächlich fahren kann! Und wenn Ihr dafür kein Geld habt, dann laß es lieber, denn tausend nicht gebaute Radwege sind immernoch besser als auch nur ein einziger solcher, der schlecht gebaut wurde! Und überhaupt, Wir Radfahrer brauchen Eure Radfahrerbeseitigungsanlagen ohnehin nicht, denn so lange Mofas und Mopeds auf der Fahrbahn fahren, ist auch für uns der Platz ebendort voll und ganz ausreichend.


© (02/2007) by Erika Ciesla, 68167 Mannheim/Germany

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